Hausverlosung – Lotterie vs. Versteigerung

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Hausverlosung Lotterie vs Versteigerung
Hausverlosung Lotterie vs Versteigerung / Foto: Breadmaker Shutterstock.com

Hausverlosungen sind eine zu Beginn der 2020er-Jahre europaweit recht populäre Alternative zum ansonsten üblichen Hausverkauf. Grundlage der Hausverlosung ist die Lotterie als Form des Glücksspiels, dessen Ausgang zufällig, in dem Sinne reines Glück ist. Während beim Verkauf oder einer Versteigerung unter mehreren Immobilienerwerbern ein einziger ausgewählt wird, wird bei einer Hausverlosung der Gewinner ausgelost.

In Deutschland sind Hausverlosungen als strafrechtlicher Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch StGB gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofes BGH aus April 2011 verboten ganz im Gegensatz zu anderen Ländern wie beispielsweise England sowohl vor als auch nach dem Brexit.

Hausverlosungen in Großbritannien

Eine Immobilienverlosung ist in England und ganz Großbritannien kein verbotenes Glücksspiel solange die Verlosung korrekt durchgeführt wird. Dazu gehört unter anderem der Losverkauf zu einer solch hohen Stückzahl, dass mindestens eine angemessene hohe Summe für den angesetzten Immobilienwert erreicht wird. Um die Kosten der Verlosungsaktion zu decken zuzüglich eines ebenso unbekannten wie undurchsichtigen Gewinnes für den Verlosungsveranstalter, müssen viele bis sehr viele Lose verkauft werden. Das bedarf einer durchdachten Marketingstrategie mit der entsprechenden Werbung online und auch offline. Im Fall der Luxusvilla auf Mykonos musste es bei einem angesetzten Preis von 3,6 Mio. plus X Euro schon das World Wide Web sein.

Hausverlosungen in Griechenland

Auch in Griechenland sind Hausverlosungen zulässig. Sie sind zwar kein business as usual aber immerhin. Entscheidend ist, dass die Immobilie auf griechischem Grund und Boden gebaut und als solche registriert ist. Wenn der Eigentümer ein griechischer Staatsangehöriger ist umso besser.

Das Eigentum an dem Losgewinn, sprich an der Immobilie geht lastenfrei und ohne Rechte Dritter auf den Gewinner über, ebenso wie alle Rechte und Pflichten an und mit der Immobilie. Der Gewinner hat das Recht und die Möglichkeit, vor dem Eigentumsübergang eine Ortsbesichtigung vorzunehmen. Und noch eine Besonderheit, die in jedem Land individuell gehandhabt wird: in Griechenland trägt der Veranstalter bei Eigentumsübertragung die fällige Grunderwerbssteuer.