Möchten Sie Ihren Bausparvertrag kündigen oder sich das angesparte Guthaben auszahlen lassen? Viele Bausparer stehen vor dieser Entscheidung, wenn sich ihre finanzielle Situation oder ihre Wohnpläne ändern. Die Auflösung eines Bausparvertrags ist grundsätzlich möglich, jedoch mit verschiedenen Aspekten verbunden, die Sie kennen sollten. Ob bei der LBS, Schwäbisch Hall oder der Sparkasse – die Modalitäten unterscheiden sich je nach Anbieter und persönlicher Situation.
Für einen optimalen Überblick zur Baufinanzierung mit Bausparvertrag empfiehlt es sich, zunächst die Grundlagen zu verstehen, bevor Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen.
Inhaltsverzeichnis
Entscheidungshilfe: Welche Option ist die richtige für Sie?
| Situation | Option | Voraussetzung | Kosten/Verlust | Frist |
|---|---|---|---|---|
| Vor Zuteilung | Kündigung | Nach Sperrfrist (6-7 Jahre) | Abschlussgebühr + Förderungen zurückzahlen | 3 Monate |
| Nach Zuteilung | Auszahlung ohne Darlehen | Zuteilungsreife erreicht | Verlust des günstigen Darlehens | Meist sofort |
| Alternative | Beleihung/Übertragung | Individuell | Gering bis keine | Variabel |
Szenario 1: Bausparvertrag vor Zuteilung kündigen
Was bedeutet Kündigung vor Zuteilung?
Eine Kündigung vor Zuteilung beendet Ihren Bausparvertrag vollständig, bevor dieser zuteilungsreif wird. Diese Option wählen viele Sparer, wenn sie das Geld für andere Zwecke benötigen oder unzufrieden mit der Entwicklung ihres Vertrags sind.
Voraussetzungen und Fristen
Ordentliche Kündigung ist erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich – meist 6-7 Jahre nach Vertragsabschluss. Vorher können Sie nur in besonderen Härtefällen außerordentlich kündigen:
- Arbeitslosigkeit
- Krankheit oder Berufsunfähigkeit
- Unvorhersehbare finanzielle Notlage
- Tod des Bausparers (Erbenrecht)
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Quartalsende.
Kosten und Verluste bei vorzeitiger Kündigung
Abschlussgebühren: Die bereits gezahlte Abschlussgebühr (meist 1-1,6% der Bausparsumme) wird in der Regel nicht erstattet.
Staatliche Förderungen: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage müssen bei vorzeitiger Auflösung zurückgezahlt werden, sofern die Sperrfristen noch nicht abgelaufen sind. Riester-geförderte Bausparverträge unterliegen besonderen Bestimmungen – hier droht eine nachgelagerte Besteuerung.
Stornokosten: Zusätzliche Bearbeitungsgebühren können entstehen, besonders bei Kündigung in den ersten Jahren.
Szenario 2: Bausparvertrag nach Zuteilung auszahlen lassen
Auszahlung ohne Darlehensnutzung
Wenn Sie sich Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen möchten, ohne das Darlehen zu nutzen, sprechen Experten von einer Teilkündigung. Hierbei erhalten Sie das Bausparguthaben samt Zinsen, verzichten aber auf den Darlehensanspruch.
Der große versteckte Verlust
Der Verzicht auf das zinsgünstige Bauspardarlehen stellt oft den größten finanziellen Nachteil dar. Wenn Sie später doch eine Immobilie finanzieren möchten, müssen Sie auf teurere Alternativen zurückgreifen. Hier lohnt sich ein Darlehen Vergleich, um die Mehrkosten zu verstehen.
Steuerliche Konsequenzen
Die Zinserträge aus Ihrem Bausparvertrag unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei der Auszahlung wird diese automatisch abgeführt, sofern Ihre Freistellungsaufträge ausgeschöpft sind.
Clevere Alternativen zur Kündigung, um Verluste zu vermeiden
Beleihung des Bausparguthabens
Statt der Kündigung können Sie Ihr Bausparguthaben als Sicherheit für ein Darlehen einsetzen. Diese Option bewahrt Ihre Ansprüche und vermeidet Verluste durch vorzeitige Auflösung.
Vertragsübertragung
Die Übertragung auf Familienangehörige ist oft eine sinnvolle Alternative. Ehepartner, Kinder oder Enkel können den Vertrag übernehmen und von den bereits erworbenen Rechten profitieren.
Ruhendstellung
Bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten bieten manche Bausparkassen die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Die Sparraten werden pausiert, der Vertrag bleibt aber bestehen.
Nutzung als Eigenkapital
Das Bausparguthaben kann als Eigenkapital für den Hauskauf eingesetzt werden, ohne den Vertrag komplett aufzulösen.
Anbieter-spezifische Besonderheiten
LBS Bausparvertrag kündigen
Die Landesbausparkassen bieten oft kulante Lösungen für ihre Kunden. Eine LBS Bausparvertrag-Kündigung kann häufig telefonisch eingeleitet werden, erfordert aber immer die schriftliche Bestätigung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende.
Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen
Schwäbisch Hall als größte deutsche Bausparkasse hat standardisierte Prozesse entwickelt. Die Kündigung eines Schwäbisch Hall Bausparvertrags erfolgt meist über das Online-Portal oder per Post. Auch hier gilt die dreimonatige Kündigungsfrist.
Bausparvertrag bei der Sparkasse kündigen
Sparkassen-Bausparverträge werden oft über die örtlichen Filialen abgewickelt. Der persönliche Kontakt ermöglicht individuelle Beratung zu Alternativen zur Kündigung. Die Konditionen können regional variieren.
Der Kündigungsprozess Schritt für Schritt
Vorbereitung der Kündigung
- Vertragsunterlagen zusammenstellen
- Kündigungsgrund prüfen
- Kosten kalkulieren
- Alternative Anlageformen recherchieren
Formelle Kündigung
Schriftliche Kündigung ist zwingend erforderlich. Das Kündigungsschreiben muss enthalten:
- Vollständige Vertragsbezeichnung
- Bausparnummer
- Kündigungsgrund
- Gewünschter Kündigungstermin
- Auszahlungsmodalitäten
Nach der Kündigung
Die Bausparkasse erstellt eine Endabrechnung. Diese zeigt Ihnen das auszuzahlende Guthaben nach Abzug aller Kosten und Steuern auf. Die Abwicklung dauert meist zwei bis vier Wochen.
Häufig gestellte Fragen
Kann man sich einen Bausparvertrag einfach auszahlen lassen?
Das hängt vom Status Ihres Vertrags ab. Vor der Zuteilung ist nur eine Kündigung nach der Sperrfrist möglich, mit entsprechenden Verlusten. Nach der Zuteilung können Sie das Guthaben auszahlen lassen und auf das Darlehen verzichten. Der größte Verlust ist dabei der Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen.
Wie viel verliert man bei einer Bausparvertrag-Kündigung?
Die Verluste setzen sich zusammen aus:
- Verlust der Abschlussgebühr (1-1,6% der Bausparsumme)
- Rückzahlung staatlicher Förderungen bei vorzeitiger Kündigung
- Verlust des Anspruchs auf das zinsgünstige Bauspardarlehen (oft der größte versteckte Verlust)
- Mögliche Stornokosten je nach Anbieter
Was kostet es, einen Bausparvertrag zu kündigen?
Neben dem Verlust der bereits gezahlten Abschlussgebühr können Stornokosten von 50-200 Euro anfallen. Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist müssen staatliche Förderungen vollständig zurückgezahlt werden.
Kann ich meinen Bausparvertrag jederzeit kündigen?
Nein. Eine ordentliche Kündigung ist erst nach Ablauf der Sperrfrist (6-7 Jahre) möglich. Vorher können Sie nur in besonderen Härtefällen außerordentlich kündigen, müssen dann aber alle staatlichen Förderungen zurückzahlen.
Gibt es Alternativen zur kompletten Auflösung?
Ja, mehrere sinnvolle Alternativen:
- Vertragsübertragung auf Familienmitglieder
- Beleihung des Guthabens als Kreditsicherheit
- Ruhendstellung bei vorübergehenden finanziellen Engpässen
- Nutzung als Eigenkapital ohne komplette Auflösung
Was passiert mit meiner Wohnungsbauprämie bei Kündigung?
Bei Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist müssen Sie die erhaltene Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Nach der Sperrfrist können Sie die Prämie behalten, auch wenn Sie den Vertrag nicht wohnwirtschaftlich verwenden.
Die Entscheidung zur Kündigung oder Auszahlung Ihres Bausparvertrags sollte wohlüberlegt sein. Berücksichtigen Sie alle Kosten, prüfen Sie Alternativen und informieren Sie sich umfassend über die Baufinanzierung Grundlagen, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.